Die Kanzlei berät im Bereich des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Wir beraten unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Akquisition von schifffahrtsbezogenen Unternehmen und verfügen über die notwendige Kompetenz bei der Gründung von Emissionshäusern und dem Auflegen von Schiffsfonds.
Ferner sind wir bestens vertraut mit der Gründung von Gesellschaften aller Art im In- und Ausland.
Nicht zuletzt gehören Restrukturierungen zu einem von der Kanzlei bearbeiteten Gebiete.